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Markenschutz in Europa

 

Es besteht auch die Möglichkeit, eine europäische Gemeinschaftsmarke anzumelden, deren Schutz sich mit einer Anmeldung auf das Gesamtterritorium der Europäischen Union erstreckt. In vielen Fällen wird Ihnen aber eine deutsche Marke reichen, um den von Ihnen begehrten Schutz zu erhalten

Wie erhalte ich eine europäische Schutzmarke?

Vor der Durchführung der Markenanmeldung beraten wir Sie ausführlich, ob Sie überhaupt eine Markenanmeldung und insbesondere eine europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldung benötigen. Außerdem beraten wir Sie bzgl. der Art der Marke.

Falls Sie sich entschließen, unsere Dienste für eine Markenanmeldung in Anspruch zu nehmen, prüfen wir den Markennamen vor der Anmeldung seine Eintragungsfähigkeit in Hinblick auf absolute Schutzhindernisse und führen eine ausführliche Ähnlichkeitsrecherche in den Datenbanken des DPMA, des Europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt, der World Intellectual Property Organisation und allen relevanten nationalen Datenbanken durch. Außerdem versuchen wir, möglichen späteren Kollisionen mit anderen Geschäftsbezeichnungen bereits dadurch vorzubeugen, dass wir den einzutragenden Namen mit einer Online-Datenbank des Handelsregisters vergleichen. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Marke eintragungsfähig ist, betreuen wir für Sie das komplette Verfahren bis zur Eintragung der Marke.

Wenn Sie Interesse an einer Markenanmeldung haben oder einfach auch nur Fragen stellen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

 

 

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